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BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorlage einer Verunreinigung des Grundwassers bei einer dichten und funktionsfähigen abschlusslosen Grube - Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Anforderungen an einen Verstoß der Aufklärungspflicht des Gerichts
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Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 07.10.1997 - 11 K 77/94
- OVG Saarland, 14.01.2000 - 3 R 8/99
- BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00
Soweit die Beschwerde eine Verletzung des rechtlichen Gehörs rügt, weil das Oberverwaltungsgericht ohne Begründung die Möglichkeit des Eintritts "ungewöhnlicher Umstände" bejaht habe, die zu einer Verunreinigung des Grundwassers auch bei dichter und funktionsfähiger abschlussloser Grube führen könnten, erfüllt sie schon nicht die Anforderungen, die § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Bezeichnung eines Revisionszulassungsgrundes stellt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 26).Diese Rüge, mit der die Beschwerde der Sache nach einen Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) geltend macht, greift schon deswegen nicht durch, weil sie nicht substantiiert darlegt, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen das Gericht hätte ergreifen müssen und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären (vgl. hierzu wiederum BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - a.a.O.).
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00
Soweit die Beschwerde die inhaltliche Richtigkeit dieser Begründung bezweifeln will, rügt sie Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 -). - BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00
Die Aufklärungspflicht des Gerichts kann sich nämlich nur auf solche Sachverhalte beziehen, auf die es nach seiner eigenen sachlichrechtlichen Auffassung ankommt (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16).
- BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00
Denn die Heranziehung bzw. Verletzung von Bundesrecht bei der Auslegung von Landesrecht vermag die Zulassung der Revision nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nur zu rechtfertigen, wenn die Beschwerde eine klärungsbedürftige Frage gerade des Bundesrechts darlegt, nicht aber dann, wenn nicht das Bundesrecht, sondern allenfalls das Landesrecht klärungsbedürftig ist (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306 m.w.N.). - BVerwG, 15.12.1976 - 8 C 54.76
Versagung weiterer Zurückstellung vom Grundwehrdienst - Rechtsmittel im …
Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00
Auf die Versagung des rechtlichen Gehörs kann sich aber nicht berufen, wer seine im konkreten Fall gegebene Möglichkeit, sich Gehör zu verschaffen, nicht genutzt hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1976 - BVerwG 8 C 54.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 113). - BVerwG, 25.02.1997 - 11 B 5.97
Unzureichende Substantiierung der Divergenzrüge
Auszug aus BVerwG, 17.08.2000 - 11 B 34.00
Soweit die Beschwerde die inhaltliche Richtigkeit dieser Begründung bezweifeln will, rügt sie Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung, die revisionsrechtlich - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - dem sachlichen Recht und nicht dem Verfahrensrecht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266; Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 -).
- VG München, 06.10.2016 - M 10 K 16.264
Keine Zweitwohnungssteuer bei Dauervermietung einer Ferienwohnung